Liebe Mitglieder,
die neue CoronaSchVO NRW ist da! Diese erlaubt nunmehr den Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel.
Liebe Mitglieder,
die neue CoronaSchVO NRW ist da! Diese erlaubt nunmehr den Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel.
Liebe Mitglieder,
das Wintertraining ist gestartet und wir haben noch einige Änderungen in Bezug auf die Corona-Situation für euch:
Unten findet ihr den Wintertrainingsplan. Alle Mitglieder, die keiner festen Trainingsgruppe angehören, werden gebeten, ihre Trainingseinheiten außerhalb der offiziellen Trainingszeiten zu organisieren. Hierfür bieten sich insbesondere der Montag und der Freitag an.
Darüber hinaus gibt es Änderungen in der Corona-Ordnung:
Wenn ihr noch Fragen habt oder etwas unklar ist, dürft ihr euch gerne bei uns melden.
Es gab es erneute Änderungen in der Coronaschutzverordnung NRW, die ab dem 15.06.20 gelten. Einige der erfolgten Änderungen haben auch für unseren Sportbetrieb Relevanz.
Liebe Mitglieder,
wir freuen uns, euch wieder neue Änderungen der Coronaschutzverordnung NRW und damit verbunden neue Lockerungen unserer vereinsinternen Corona-Ordnung mitteilen zu können. § 9 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung NRW wurde derart geändert, dass nun sogar 10 Personen den kontaktfreien Freizeit- und Breitensport ohne Einhaltung des Mindestabstandes ausüben können. Dies gilt ab dem 30.05.20.
Infolge dieser Entscheidung haben wir auch unsere Corona-Ordnung geändert. Diese findet ihr unten. Wir möchten euch an dieser Stelle trotzdem kurz die Änderungen darlegen:
Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen fort (Mindestabstand auf dem Bootsplatz, dem Steg und in den Hallen, Tragen eines Mundnasenschutzes usw.). Wir möchten uns auch an dieser Stelle wieder bei euch für euer diszipliniertes Verhalten bedanken. Ihr macht das wirklich großartig! Nur so ist es möglich unseren Trainingsbetrieb aufrecht zu erhalten. Vielen Dank dafür!
Die Coronaschutzverordnung NRW wurde zum 21.05.2020 erneut geändert. So sieht § 9 IV der Coronaschutzverordnung nun vor, dass beim kontaktfreien Freizeit- und Breitensport der Mindestabstand zwischen zwei häuslichen Gemeinschaften nicht eingehalten werden muss. Daher können nun Ruderer aus zwei häuslichen Gemeinschaften ohne Mindestabstand zusammen rudern! Dies teilte uns auch Nordrhein-Westfälische Ruder-Verband mit
Daher haben wir unsere vereinsinterne Corona-Ordnung entsprechend angepasst. Diese findet ihr unten. Unser § 4 I sieht nun vor, dass ein Wassertraining im Einer und ungesteuerten Zweier gestattet ist. Die zahlenmäßige Begrenzung der Trainingsgruppen auf maximal 7 Personen inklusive Übungsleiter gilt jedoch weiterhin. Zudem ist ein Training auch weiterhin nur unter Aufsicht eines vom Verein benannten Übungsleiters gestattet.
Darüber hinaus ist nun auch die Benutzung der Toiletten wieder erlaubt.